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AutorenbildStephan Walter

Gemeinden als Schlüsselakteure beim Aufbau von Ladeinfrastruktur

Aktualisiert: 30. Nov. 2023

Bei den Autos ist der Umstieg auf den Elektroantrieb in vollem Gange. Im Juni 2023 hatte knapp jedes dritte Neufahrzeuge in der Schweiz einen Stecker. Im ersten Halbjahr 2023 sind es kumuliert 26.7%. Eine wichtige Voraussetzung für Elektroautos ist die Verfügbarkeit einer ausreichenden und bedürfnisgerechten Ladeinfrastruktur. Hier ist das Engagement vieler verschiedener Akteure gefragt.


Eine zentrale Rolle nehmen dabei die Gemeinden ein. Denn sie haben entscheidende Hebel, um Wegbereiter für den Aufbau der allgemein zugänglichen Ladeinfrastruktur zu sein. Dieser Aufbau ist ein wichtiges Projekt im öffentlichen Interesse und stellt damit auch die Gemeinden vor verschiedene Herausforderungen. So müssen sie zum Beispiel die Frage klären, wie in diesem Zusammenhang mit dem öffentlichem Grund umzugehen ist.


Bereits 2035 über 2 Millionen batterie-elektrische Personenwagen in der Schweiz

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Mai 2023 die Studie «Verständnis Ladeinfrastruktur 2050 – Wie lädt die Schweiz in Zukunft?» publiziert. Diese dokumentiert ein breit getragenes Verständnis zur zukünftigen Entwicklung der Ladeinfrastruktur in unserem Land und zeigt dabei auf, wie und von wem diese Infrastruktur gestaltet werden kann.


Im Jahr 2035 erwartet das BFE rund 2.1 Millionen batterie-elektrische Fahrzeuge auf den Schweizer Strassen – das sind 45 Prozent des Personenwagenbestandes. Werden zusätzlich auch noch die Plug-in-Hybride hinzugerechnet, verfügen im Jahr 2035 60 Prozent aller Personenwagen über einen Stecker (siehe Abbildung 1 unten). Die Plug-in-Hybride spielen dabei eine Rolle als Übergangs­techno­logie und dürften im Jahr 2034 ihr Maximum erreichen.


Antriebsarten im Personenwagen-Bestand bis 2050
Abbildung 1: Antriebsarten im Personenwagen-Bestand bis 2050

Eine andere wichtige Grösse aus der Studie des BFE: Im Jahr 2035 werden 400’000 bis 1’000’000 Steckerfahrzeuge in der Schweiz über keine private Lademöglichkeit verfügen, weder zu Hause noch am Arbeitsplatz. Für Halterinnen und Halter von Elektroautos ohne private Abstellplätze und ohne private Lademöglichkeit (z.B. ein Stellplatz in der blauen Zone) braucht es ein allgemein zugängliches Ladenetz, möglichst in der Nähe zum Wohnort.


Mit der Studie will das BFE auch eine klare Position einnehmen:

«Das BFE möchte sich klar positionieren und kommunizieren, dass mit einer weitgehenden Elektrifizierung des Personenwagen–Bestandes zu rechnen ist und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur rasch aufgebaut werden muss.»

Rollen und Handlungsbereiche der Gemeinde klären

Damit die Ladeinfrastruktur in der Schweiz gezielt weiterentwickelt werden kann, sind zahlreiche Akteurinnen und Akteure gefordert, aktiv zu werden. Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle. Der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur ist keine originäre Aufgabe der Gemeinde, aber verschiedene Aspekte des Aufbaus von Ladestationen liegen im Hoheitsbereich der Gemeinde. So zum Beispiel:

  • Hoheit über den öffentlichen Strassenraum

  • Genehmigungsverfahren

  • Bauleitplanung

Die folgende Abbildung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zeigt mögliche Handlungsbereiche der Gemeinden beim Ladeinfrastrukturaufbau:


Handlungsbereiche der Gemeinden beim Ladeinfrastrukturaufbau
Abbildung 2: Handlungsbereiche der Gemeinden beim Ladeinfrastrukturaufbau

Quelle: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (2022)


Es ist wichtig, dass sich die Gemeinde mit diesen Handlungsbereichen und ihrer Rolle auseinandersetzt. Häufig stellt sie allgemein zugängliche Ladestationen nicht selbst bereit. Stattdessen kann sie die Rahmenbedingungen schaffen, um private Investitionen zu erleichtern. Die Ausgangslage unterscheidet sich dabei je nach Kanton, Stadt und Gemeinde. Es braucht daher differenzierte Planungsgrundlagen.


Zentrale Frage: Wie mit dem öffentlichem Grund umgehen?

Eine Frage beschäftigt aktuell viele Gemeinden: Wie ist bzgl. Ladeinfrastruktur für Elektroautos mit dem öffentlichen Grund umzugehen? Durch die Hoheit über den öffentlichen Strassenraum hat die Gemeinde zahlreiche Möglichkeiten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu gestalten. Insbesondere für jene Personen, die vollumfänglich auf ein allgemein zugängliches Ladenetz angewiesen sind.


Wie erwähnt, gilt eine Lademöglichkeit in der Nähe zum Wohnort als zentraler Erfolgsfaktor für die Elektromobilität. Es bestehen in den Gemeinden jedoch unterschiedliche Ansichten, ob allgemein zugängliche Ladestationen in der Nähe zum Wohnort nur auf privatem Grund oder auch auf öffentlichem Grund geschaffen werden sollen. Hier kann jede Gemeinde oder Stadt eigenständig eine Strategie für ihren öffentlich Raum entwickeln.


Wichtig ist dabei auch die Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern von privaten Flächen (z.B. Detailhandel, Gewerbe, Parkhaus-Betreiber), um mit geeigneten Massnahmen den Druck auf den öffentliche Raum möglichst zu minimieren. Die Art und das erwartete Wachstum von allgemein zugänglicher Ladeinfrastruktur auf privatem Grund beeinflussen die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund. Auch alternative und ergänzende Ansätze, wie zum Beispiel das sogenannte «Laternenladen», sollten nach Möglichkeit von der Gemeinde geprüft werden.


Fördergelder und Hilfsmittel für Gemeinden

Um die Gemeinden bei der Schaffung von Planungsgrundlagen zu unterstützen, gibt es in der neuen Förderrunde von «EnergieSchweiz für Gemeinden» einen Schwerpunkt «Ladeinfrastruktur in Gemeinden». Dabei werden prioritär Projekte unterstützt, welche durch Potentialanalysen zur Planung und Entwicklung von Ladeinfrastrukturprojekten in Städten und Gemeinden beitragen. Noch bis am 31. Juli 2023 können Förderanträge eingereicht werden.


Kürzlich hat EnergieSchweiz zudem ein neues Programm lanciert, das all jenen Akteurinnen und Akteuren eine Hilfestellung bieten soll, die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der Schweiz vorantreiben möchten (siehe Website des Programms «LadenPunkt»: www.laden-punkt.ch). Dort gibt es Hilfsmittel auch spezifisch für Gemeinden, wie z.B. den Leitfaden «Elektromobilität in Gemeinden». Dieser deckt verschiedene Themen ab: Planung, Vorbildfunktion, Information und Beratung sowie Infrastruktur und Dienstleistungen.


Fazit: Loslegen ist wichtig

Abschliessend lässt sich festhalten, dass der Aufbau der Ladeinfrastruktur schwerpunktmässig in den nächsten 10 bis 15 Jahren stattfinden wird. Die Gemeinden spielen dabei eine Schlüsselrolle und haben unterschiedliche Möglichkeiten diesen Aufbau zu koordinieren und zu unterstützen.


Die Hauptbotschaft der BFE-Studie ist klar:

«Alle sind aufgefordert, jetzt zu handeln. Loslegen ist wichtig, um den wichtigen Hochlauf der Ladeinfrastruktur bis 2035 nicht zu behindern.»

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